UID: ATU 56399016
AGBs
Stand 01.08.2014
1. Geltung
1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote der Pelzmann Consulting Group und für sämtliche Verträge der Pelzmann Consulting Group mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt
und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
1.2
Soweit Verträge oder Angebote der Pelzmann Consulting Group schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1
Sämtliche Fragen der Pelzmann Consulting Group -Berater, Trainer und Coaches über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die
Pelzmann Consulting Group -Berater, Trainer und Coaches werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
2.2
Pelzmann Consulting Group wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.
2.3
Von der Pelzmann Consulting Group gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der
Pelzmann Consulting Group unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
2.4
Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers können nur bis maximal 30 Tage vor einem vereinbarten Leistungstermin erfolgen. Bis dahin sind Terminverschiebungen kostenlos. Ab dem 29. Tag wird
der Termin verrechnet. Vereinbart gelten 250.- Euro/entfallener Leistungsstunde.
2.5
Auftragsstornierung: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu stornieren. Eine Stornierung bis 8 Wochen vor dem ersten Durchführungstag ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis
6 Wochen vor dem ersten Durchführungstag stellen wir 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung, bis 4 Wochen vor dem ersten Durchführungstag stellen wir 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Bei Stornierungen danach ist das gesamte Honorar zu entrichten.
2.6
Die Organisation von geeigneten Besprechungs- und Seminarräumen für die Leistungserbringung obliegt dem Auftraggeber. Pelzmann Consulting Group wird dem Auftraggeber mindestens 14 Werktage vor
Leistungserbringung die Anforderungen an Größe und Ausstattung des Besprechungs- oder Seminarraums bekannt geben.
2.7
Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung
a.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von Gabriele Pelzmann Consulting, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte,
Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden.
Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von Pelzmann Consulting Group an Dritte deren schriftliche Zustimmung. Eine Haftung von
Pelzmann Consulting Group dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
b.
Die Verwendung beruflicher Äußerungen von Pelzmann Consulting Group zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Pelzmann Consulting Group zur fristlosen
Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
c.
Der Pelzmann Consulting Group verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.
d. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Leistungen geistiges Eigentum von Pelzmann Consulting Group sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für
eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die
kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
3. Geheimhaltung / Datenschutz
3.1
Die Pelzmann Consulting Group verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
3.2
Weiters verpflichtet sich die Gabriele Pelzmann Consulting, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes
zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
3.3
Die Pelzmann Consulting Group ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese
vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
3.4
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
3.5
Pelzmann Consulting Group ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Pelzmann Consulting Group Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
4. Datensicherung des Kunden
4.1
Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten. Pelzmann Consulting Group haftet nicht für den Verlust von Daten- und oder Dateien, die im Zuge von Dienstleistungen auf Geräten des Auftraggebers entstehen.
5. Rechnungsstellung, Zahlung
5.1
Für die Pelzmann Consulting Group gilt generell eine Anzahlung von 50% des Gesamthonorars ab Auftragsbestätigung. Abweichende Zahlungsmodalitäten müssen schriftlich auf der
Auftragsbestätigung angeführt sein.
5.2
Für alle Rechnungen der Pelzmann Consulting Group gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Pelzmann Consulting
Group berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
5.3
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Pelzmann Consulting Group berechtigt, weitere Leistungen einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
6.1
Die Pelzmann Consulting Group kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Pelzmann Consulting Group die
Verzögerung zu vertreten hat.
6.2
Nicht zu vertreten hat die Pelzmann Consulting Group beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, Trainers oder Coaches der Gabriele Pelzmann
Consulting, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar
erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Pelzmann Consulting Group mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese
Maßnahmen rechtswidrig und von der Pelzmann Consulting Group verursacht worden sind.
6.3
Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Pelzmann Consulting Group berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.4
Wird die Leistung der Pelzmann Consulting Group dauerhaft unmöglich, so wird die Pelzmann Consulting Group von ihren Vertragspflichten frei.
6.5
Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Pelzmann Consulting Group nicht erbracht.
7. Spesen und Aufwandsabgeltungen
7.1
Für Leistungen, die außerhalb der Niederlassungen von Pelzmann Consulting Group erbracht werden ist Pelzmann Consulting Group berechtigt, die dadurch entstehenden Spesen und Aufwendungen an den
Auftraggeber zu verrechnen. Dabei sind folgende Verrechnungsarten zulässig: Für Fahrten von Beratern, Trainer und Coaches mit dem PKW 0,62 € pro Kilometer. Damit ist gleichzeitig die Reisezeit
abgegolten. Für Übernachtungen können Originalbelege der 4* Kategorie abgerechnet werden, Flüge werden ebenfalls laut Beleg abgerechnet.
7.2
Alle Raummieten, sowie Mieten für die technische Ausstattung von Seminar- und Besprechungsräumen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt für eine angemessene Verpflegung der Teilnehmer sowie der Berater, Trainer und Coaches von Gabriele Pelzmann Consulting.
8. Haftung
8.1
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der
Pelzmann Consulting Group ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Pelzmann Consulting
Group übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.
8.2
Pelzmann Consulting Group haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Pelzmann Consulting Group vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im
Streitfall der Kunde führen.
8.3
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Pelzmann Consulting Group verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens,
spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
8.4
Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Pelzmann Consulting Group mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.
8.5
Gewährleistung
Die Pelzmann Consulting Group ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den
Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
9. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
9.1
Neben den individuellen, schriftlichen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der Pelzmann Consulting Group gilt nur österreichisches Recht.
9.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Pelzmann Consulting Group keine Wirkung, selbst wenn die Pelzmann Consulting Group ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Graz.
10.2
Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Pelzmann Consulting Group ist Graz. Für Klagen der Pelzmann Consulting Group gegen den Kunden ist Graz gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
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Quelle: Juraforum.de
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